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Forderungsaufstellung fehlerhaft – Banken kassieren unzulässig ab

Wenn ein Immobilien­kredit platzt, haben Betroffene andere Sorgen als die Abrechnung der Bank zu kontrollieren. Das nutzen die Kredit­institute schamlos aus und berechnen mehr als ihnen zusteht. Klare Ansage des Bundes­gerichts­hofes: Banken und Sparkassen steht jenseits der Verzugs­zinsen für verspätete oder ausgebliebene Ratenzah­lungen keine Entschädigung zu, wenn sie wegen Zahlungs­verzug den Vertrag kündigen und die Voll­stre­ckung einleiten. Aber Kredit­institute haben in der Regel tausende von Euros extra kassiert. Deshalb müssen sie diese gezahlten Beträge wieder zurückerstatten und dürfen in Zukunft keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr verlangen.

Selbst die Verzugszinsen werden oft zu hoch berechnet. Aber, auch hier gibt es eine klare Regelung durch den Bundesgerichtshof: Grundsätzlich kann die Bank nach einer Kündigung eines Immobiliendarlehens nur 2,5% p.a. über dem Basiszinssatz fordern.  Von daher ist es wichtig eine detaillierte aktuelle Forderungsabrechnung anzufordern und diese dann genau zu überprüfen.