Immobilienfinanzierungen / Umschuldungen sind auch – bei sehr wenigen Banken- mit negativen Schufa-Einträgen möglich. Allerdings gelten hierfür besondere Anforderungen und Bedingungen.
Bei welchen Schufa-Einträgen ist eine Finanzierung grundsätzlich nicht möglich?
Eine Finanzierung ist grundsätzlich nicht möglich bei Einträgen wie
• Verbraucherinsolvenz (oder Regelinsolvenz bei Selbständigen)
Nur eine Bagatelle oder doch ein schwerwiegender Eintrag?
Einige unserer Bankpartner bezeichnen Einträge bis 500 manchmal bis 1.000 Euro als Bagatelleintrag („Kann jedem mal passieren“). Finanzierungen sind dann zu ganz normalen Bedingungen und Konditionen möglich.
Geht der in der Schufa gemeldete Betrag über diese Bagatellgrenze hinaus bzw. sind Forderungen tituliert (Inkasso) oder sind Vermögensauskünfte (EV) abgegeben worden, oder Haftbefehle eingetragen worden, haben wir einen Bankpartner, der sich auf diese Finanzierungen spezialisiert hat.
Dies gilt auch bei beantragter Zwangsversteigerung der Immobilie.
Wie hoch kann trotz negativer Schufa finanziert werden?
Grundsätzlich können wir bei negativen Schufa-Einträgen Finanzierungen bis maximal 90% des Kaufpreises bzw. Immobilienwertes anbieten – plus bis zu 30.000 Euro (Bonitätsabhängig) für Erwerbsnebenkosten oder Modernisierung/Renovierung oder Ablösung anderer bestehender Verbindlichkeiten. Vollfinanzierungen ohne Eigenkapital sind also auch mit einem negativen Schufa-Eintrag grundsätzlich machbar.
Was kostet eine Finanzierung trotz negativen Schufa-Eintrags?
Die Zinskonditionen liegen in etwa auf dem Niveau mittlerer Ratenkredite bei Banken, sind also ein Stück teurer als eine Immobilienfinanzierung ohne Schufa- Eintrag. Allerdings werden die Zinskonditionen auch nur für 5 Jahre festgeschrieben, um Ihnen einen anschließenden Neustart und -wenn der Negativeintrag endgültig bei der Schufa gelöscht ist- eine günstige Anschlussfinanzierung zu ermöglichen.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Rufen Sie mich einfach an und wir besprechen alles Weitere.