Über eine Rechtsanwaltskanzlei bekamen wir folgenden Fall übermittelt, mit der Frage ob wir helfen können:
Familie B. aus Brandenburg: Völlig überschuldet, Kredite gekündigt, Forderungen tituliert und den Überblick verloren. Teilweise kamen die Verbindlichkeiten noch aus einer früheren selbstständigen Betätigung. Nun waren Herr und Frau B. in einem angestellten Verhältnis und fanden trotzdem keine Bank, die ihre Verbindlichkeiten umschulden wollte. Mittlerweile war auch die Zwangsversteigerung angeordnet. Hier vereinbarten wir mit der betreibenden Bank eine einstweilige Einstellung der Versteigerung für 6 Monate, um in Ruhe die Finanzierung zu ermöglichen.
Nun mussten wir uns erst einmal einen Überblick über die Höhe der gesamten Forderungen machen. Schnell war klar, dass hier ohne Forderungsverzicht der Gläubiger eine Finanzierung nicht möglich war. Nachdem alle aktuellen Forderungslisten vorlagen, ging es in die Verhandlungen mit den Gläubigern zu einem Teilforderungsverzicht.
Da es sich um 11 Gläubiger handelte, zogen sich die Verhandlungen in die Länge. Außerdem kamen hier und da noch weitere Probleme hinzu, sodass die Zeit immer knapper wurde. In dieser Zeit standen wir jedoch immer mit der betreibenden Bank in Kontakt.
Letztendlich waren die Verhandlungen erfolgreich. Die Vergleiche konnten finanziert werden und wir verhandelten mit der Bank eine weitere Einstellung, damit die Auszahlung an die verschiedenen Gläubiger ohne Druck erfolgen konnte. Mittlerweile sind alle Vergleiche ausbezahlt und das Zwangsversteigerungsverfahren wurde aufgehoben.